Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09   

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https://dejure.org/2009,25917
VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09 (https://dejure.org/2009,25917)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 30.11.2009 - VK 32/09 (https://dejure.org/2009,25917)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 30. November 2009 - VK 32/09 (https://dejure.org/2009,25917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingender Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärungen bei einer Ausschreibung zur Errichtung einer Hauptfeuerwache; Zulässigkeit der Änderung eines Angebots

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    PPP-Projektvergabe fehlgeschlagen! (IBR 2010, 291)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber alle Angebote ausschließen muss und ein neues Verfahren durchführen muss, weil auf der Basis der vorliegenden Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erzielt werden können .(vgl. OLG Düsseldorf, vom 15.12.2004, VII Verg 47/04; vom 27.4.2005 VII Verg 23/05; vom 6.7.2005 Az.: VII Verg 22/05 S.9 ff; KG vom 15.4.2004 2 Verg 22/03 VergabeR S. 762; BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06).
  • KG, 15.04.2004 - 2 Verg 22/03

    Vergabeverfahren: Schaden des Antragstellers bei schwerwiegenden

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber alle Angebote ausschließen muss und ein neues Verfahren durchführen muss, weil auf der Basis der vorliegenden Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erzielt werden können .(vgl. OLG Düsseldorf, vom 15.12.2004, VII Verg 47/04; vom 27.4.2005 VII Verg 23/05; vom 6.7.2005 Az.: VII Verg 22/05 S.9 ff; KG vom 15.4.2004 2 Verg 22/03 VergabeR S. 762; BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber alle Angebote ausschließen muss und ein neues Verfahren durchführen muss, weil auf der Basis der vorliegenden Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erzielt werden können .(vgl. OLG Düsseldorf, vom 15.12.2004, VII Verg 47/04; vom 27.4.2005 VII Verg 23/05; vom 6.7.2005 Az.: VII Verg 22/05 S.9 ff; KG vom 15.4.2004 2 Verg 22/03 VergabeR S. 762; BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber alle Angebote ausschließen muss und ein neues Verfahren durchführen muss, weil auf der Basis der vorliegenden Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erzielt werden können .(vgl. OLG Düsseldorf, vom 15.12.2004, VII Verg 47/04; vom 27.4.2005 VII Verg 23/05; vom 6.7.2005 Az.: VII Verg 22/05 S.9 ff; KG vom 15.4.2004 2 Verg 22/03 VergabeR S. 762; BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

    Auszug aus VK Arnsberg, 30.11.2009 - VK 32/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur anzunehmen, wenn der Auftraggeber alle Angebote ausschließen muss und ein neues Verfahren durchführen muss, weil auf der Basis der vorliegenden Ausschreibung keine vergleichbaren Angebote erzielt werden können .(vgl. OLG Düsseldorf, vom 15.12.2004, VII Verg 47/04; vom 27.4.2005 VII Verg 23/05; vom 6.7.2005 Az.: VII Verg 22/05 S.9 ff; KG vom 15.4.2004 2 Verg 22/03 VergabeR S. 762; BGH vom 26.9.2006 X ZB 14/06).
  • VK Hessen, 13.01.2016 - 69d-VK-45/15

    Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig!

    d.) Aus letztgenanntem Grund erübrigt sich jedenfalls die Frage nach den Rechtsfolgen der fehlerhaften Verpflichtungserklärung, nämlich ob auch sie gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 VOB/A zum Ausschluss des Angebots führen könnte (so i.E. OLG München, Beschl. v. 6. November 2006 - Az.: Verg 17/06 - ebenso VK Arnsberg, Beschl. v. 30. November 2009 - Az.: VK 32/09 -) oder ob deswegen das Angebot bereits im Rahmen der Ermessensausübung gemäß § 15 EG Abs. 2 VOB/A nicht zu berücksichtigen wäre (wohl tendenziell bejahend, letztendlich aber offengelassen OLG Koblenz, Beschl. v. 19. Januar 2015 - Az.: Verg 6/14 -).
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2012 - 1 VG 32/09
    # # # Der Kläger zu 1. hat mit einem auf den 15. November 2009 datierten Schreiben, Eingang bei Gericht am 12. November 2009, Klage gegen die Beklagte zu 1. mit dem Begehren auf Feststellung von Verfahrensmängeln im Rahmen des Vorgangs "10-Jahres-Gespräch Pfarrerin P." erhoben (VK 32/2009, jetzt 1 VG 32/2009).
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